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FreigegebenHösl/Ayx/Busch: Die vorschriftsmäßige Elektroinstallation, 22. Aufl., VDE VERLAG · Ausgabe 2019-01 · Kap. 5.6.6.4 (S. 136–137), 8.7 (S. 478), 14.3 (S. 689–692)
Für Beleuchtungsstromkreise gelten RCD-Schutz in Wohnungen, ein engerer Spannungsfall und besondere Schutzarten im Bad.
Stromkreise
- In Wohnungen: Leuchten-Endstromkreise mit RCD ≤ 30 mA (DIN VDE 0100-410:2018-10) — Schutz von Laien z. B. beim Wechsel des Leuchtmittels.
- Spannungsfall für Beleuchtung höchstens 3 % (öffentliches Netz) bzw. 6 % (privates Netz).
- Drehstrom-Beleuchtungskreise: einpolige Schutzeinrichtungen mit nachgeschaltetem dreipoligem Schalter.
Leuchten im Bad
- Bereich 0: nur SELV bis AC 12 V / DC 30 V, mindestens IPX7. Bereich 1: nur SELV/PELV bis AC 25 V / DC 60 V, mindestens IPX4. Bereich 2: mindestens IPX4. Außerhalb der Bereiche richtet sich die Schutzart nach den Umgebungsbedingungen.
Auszug — das Thema ist damit nicht vollständig behandelt.Zusammenfassung in eigenen Worten nach dem Fachbuch (Stand 2019). Maßgeblich sind Wortlaut und Ausgabe der jeweils gültigen Norm. Auszug zu Schutz und Spannungsfall; Leuchten (Kap. 11.3) und Sicherheitsbeleuchtung (Kap. 12.3) stehen in den folgenden Einträgen.Quelle freigegeben am 02.10.2026Sicherheitsbeleuchtung für Fluchtwege (Informationsblatt; DIN EN 1838, ASR A3.4/3) · Ausgabe ohne Datum · Datei aus Arbeitshilfen
Lichttechnische Anforderungen an die Sicherheitsbeleuchtung von Fluchtwegen.
Anforderungen
- Fluchtwege werden in Streifen von 2 m Breite betrachtet.
- Auf der Mittelachse mindestens 1 lx horizontal; 0,5 m seitlich darf die Beleuchtungsstärke um 50 % sinken.
- Innerhalb von 15 s nach Ausfall der Allgemeinbeleuchtung 100 % Lichtleistung — daher nur batteriegestützte Quellen.
- Farbwiedergabeindex mindestens Ra 40; Verhältnis größte zu kleinste Beleuchtungsstärke auf der Mittelachse höchstens 40 : 1.
Auszug — das Thema ist damit nicht vollständig behandelt.Zusammenfassung eines Informationsblatts ohne Autor und Datum; nicht gegen die Normen geprüft (das Fachbuch bestätigt 1 lx, 15 s und 40 : 1, ergänzt 50 % in 5 s; Ra 40 und die 2-m-Streifen stehen nur im Informationsblatt). Vor Anwendung DIN EN 1838 und ASR A3.4/3 heranziehen.Quelle freigegeben am 02.10.2026Hösl/Ayx/Busch: Die vorschriftsmäßige Elektroinstallation, 22. Aufl., VDE VERLAG · Ausgabe 2019-01 · Kap. 11.3, S. 542–567 (VDE 0100-559, VDE 0100-715, VDE 0711-2-23)
Leuchten werden so angebracht und angeschlossen, dass kein Wärmestau und keine Berührung mit entzündlichen Stoffen entsteht; Kleinspannungsbeleuchtung ist nur mit SELV zulässig.
Anbringen und Anschließen
- Leuchten so anbringen, dass kein Wärmestau entsteht und sie nicht mit entzündlichen Stoffen (Gardinen, Lagergut, Dekoration) in Berührung kommen; Gebrauchslage und Brandverhalten der Montagefläche beachten.
- Befestigungsmittel für Hängeleuchten tragen mindestens 5 kg; bei schwereren Leuchten stellt der Errichter die Tragfähigkeit sicher. An abgehängten Decken nur, wenn Decke und Aufhängung dafür geeignet sind.
- Leitungen enden in einer Installationsdose (VDE 0606) oder einer speziellen Steckdose zum Anschluss einer Leuchte (DCL). Leuchten sind in den Fehlerschutz einzubeziehen, auch außerhalb des Handbereichs; Zuleitungen dürfen beim Bewegen nicht beschädigt werden (bei Pendelleuchten Isolierring).
- Feste Anschlussleitungen mindestens 0,75 mm²; enthält die Leuchte Steckdosen, mindestens 1,5 mm². Nicht angeschlossene Wandauslässe im Handbereich brauchen Basisschutz (Wandauslassdose bzw. Verbindungsdose).
- Auf brennbaren Baustoffen nur F- bzw. M-Leuchten. Handleuchten nur in Schutzklasse II oder III mit Isolierstoffgehäuse; in Kesseln, Behältern und Rohrleitungen aus leitfähigen Stoffen nur mit SELV.
Kleinspannungsbeleuchtung (VDE 0100-715)
- Schutz gegen elektrischen Schlag nur mit SELV; mit blanken Leitern höchstens AC 25 V / DC 60 V. Kleinspannungs-Beleuchtungssysteme nach VDE 0711-2-23 haben eine Bemessungsausgangsspannung von 24 V (Effektivwert, Scheitelwert höchstens 34 V).
- Versorgung aus SELV-Quellen (Sicherheitstransformatoren oder Konverter mit sicherer Trennung). Konverter nicht parallel schalten; Transformatoren sekundär nur parallel, wenn sie auch primär parallel liegen und gleiche Eigenschaften haben.
- Überstromschutz primärseitig oder in jedem Sekundärkreis (Einschaltstrom des Transformators beachten). Bei Leistungsanhebung über 60 W muss eine besondere Schutzeinrichtung innerhalb von 0,3 s abschalten.
- Blanke Leiter: Querschnitt mindestens 4 mm² Cu, Stromversorgungsgerät höchstens 200 VA bei höchstens 60 W Wirkleistung, nicht in Berührung mit brennbarem Material; in feuergefährdeten Betriebsstätten nicht zugelassen. Frei hängende und isolierte Leiter mindestens 4 mm² Cu.
- Spannungsfall zwischen Transformator und entferntester Leuchte höchstens 5 % der Nennspannung. Trägerleiter tragen das 5-Fache der angeschlossenen Leuchten, mindestens 5 kg.
- Zugängliche Leuchten dürfen im Handbereich keine Oberflächentemperaturen erreichen, die Verbrennungen verursachen (höchstens 80 bis 90 °C), sonst Berührungsschutz.
Auszug — das Thema ist damit nicht vollständig behandelt.Zusammenfassung in eigenen Worten nach dem Fachbuch (Stand 2019). Maßgeblich sind Wortlaut und Ausgabe der jeweils gültigen Norm. Auszug: Allgemeine Anforderungen und Kleinspannungsbeleuchtung; Leuchtstofflampen, Installationskanal-, Zwangsbelüftungs- und Schienenleuchten, Leuchtröhren über 1 000 V sowie Außenbeleuchtung sind nicht übernommen.Quelle freigegeben am 02.10.2026Hösl/Ayx/Busch: Die vorschriftsmäßige Elektroinstallation, 22. Aufl., VDE VERLAG · Ausgabe 2019-01 · Kap. 12.3, S. 643–661 (VDE 0100-560, VDE V 0108-100:2018-12, DIN EN 1838, ASR A3.4/3)
Sicherheitsbeleuchtung für Fluchtwege hat Mindestwerte für Beleuchtungsstärke, Einschaltzeit, Betriebsdauer, Stromkreisaufteilung und regelmäßige Prüfungen.
Richtwerte (ASR A3.4/3)
- Fluchtwege in Arbeitsstätten: mindestens 1 lx; nach Ausfall der Allgemeinbeleuchtung 50 % der Beleuchtungsstärke innerhalb 5 s, volle innerhalb 15 s; Gleichmäßigkeit (größte zu kleinste Beleuchtungsstärke) unter 40 : 1; Messpunkte auf der Mittellinie des Fluchtwegs in 20 cm Höhe über dem Fußboden oder den Treppenstufen.
- Arbeitsplätze mit Unfallgefahr bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung: Festlegung nach Gefährdungsbeurteilung, mindestens 15 lx; bewährt hat sich 10 % der Allgemeinbeleuchtung; Messpunkt am Ort der Sehaufgabe.
- Sicherheitszeichen für Rettungswege sind be- oder hinterleuchtet (Sicherheitsbeleuchtung).
Umschaltzeit und Betriebsdauer (Tabelle 12.1, VDE V 0108-100:2018-12, verkürzt)
- Arbeitsstätten mit besonderer Gefährdung: höchstens 0,5 s. Arbeitsstätten: 5 s, Betriebsdauer mindestens 1 h.
- Ausstellungsräume, Bühnen, Gaststätten, Kinos und Theater, Verkaufsstätten, Flughäfen und Bahnhöfe: höchstens 1 s, mindestens 3 h (bei oberirdischen Bahnhöfen je nach Evakuierungskonzept auch 1 h).
- Beherbergungsstätten, Heime, Hochhäuser, Schulen: höchstens 15 s (je nach Panikrisiko 1 bis 15 s); Betriebsdauer Schulen 3 h, Hochhäuser 8 bzw. 3 h (Wohnhochhäuser 8 h), Beherbergungsstätten 8 h (Fußnote der Tabelle verweist auf den Text zur Schaltung). Geschlossene Großgaragen: 15 s und 1 h.
Stromkreise
- In einem Raum oder Fluchtwegbereich mit mehr als einer Leuchte mindestens zwei Stromkreise abwechselnd, mit voneinander unabhängigen Schutzeinrichtungen (gilt nicht für Einzelbatteriesysteme). Pro Fluchtweg mindestens zwei Leuchten, damit der Ausfall einer Leuchte den Weg nicht verdunkelt.
- Bei Bereitschaftsbetrieb die Allgemeinbeleuchtung ebenfalls an mindestens zwei Stromkreise anschließen.
Prüfungen (VDE 0108-100, DIN VDE 0100-600)
- Täglich: Sichtprüfung der Anzeigen der zentralen Stromversorgung. Wöchentlich: Funktion der Leuchten und Sicherheitszeichen. Monatlich: Umschalten jeder Leuchte auf die Stromquelle für Sicherheitszwecke durch Simulation eines Ausfalls. Jährlich: alle monatlichen Prüfungen sowie Betrieb über die volle Betriebsdauer, Ladeeinrichtung und Batterien.
- Alle drei Jahre: Beleuchtungsstärke nach DIN EN 1838 messen. Ergebnisse mit Datum im Prüfbuch festhalten; Übersichtspläne nach VDE 0040. Prüffristen im Arbeitsstättenrecht richten sich nach der Gefährdungsbeurteilung und den Herstellerangaben.
Auszug — das Thema ist damit nicht vollständig behandelt.Zusammenfassung in eigenen Worten nach dem Fachbuch (Stand 2019). Maßgeblich sind Wortlaut und Ausgabe der jeweils gültigen Norm. Auszug: Richtwerte, Stromkreise, Prüfungen. Die Tabelle 12.1 ist verkürzt; Schaltungsarten, Stromquellen und Betriebsmittel sind nicht übernommen. Die Bau- und Arbeitsstättenvorgaben der Länder gelten zusätzlich.Quelle freigegeben am 02.10.2026Normen im Original
Verbindlich ist immer der Originaltext der gültigen Ausgabe. Die Zusammenfassungen hier stützen sich auf ein Fachbuch von 2019 (und die TAB Baden-Württemberg 2019). DIN-Normen erhalten Sie bei DIN Media, VDE-Bestimmungen beim VDE VERLAG.