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E-Mobilität · Thema 10

Ladeeinrichtung

Wie werden Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge angeschlossen und geschützt?

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Freigegeben

TAB Baden-Württemberg (VfEW BW) und Hager Tipp 44 zur VDE-AR-N 4100 · Ausgabe 2019-04 / 2022-01 · TAB Abschnitt 4.1, 7.2, 7.4.2 (S. 17–18, 34–35); Hager Tipp 44, S. 2–3

Ladeeinrichtungen sind beim Netzbetreiber anzumelden; bei Dauerbelastung kann ein Zählerplatz für Wandlermessung nötig sein.

Anmeldung und Zustimmung

  • Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge mit Bemessungsleistung bis einschließlich 12 kVA: Anmeldung. Übersteigt die Summe 12 kVA je Kundenanlage: Anmeldung und Zustimmung des Netzbetreibers.
  • Einzelgeräte (auch ortsveränderlich) über 12 kVA sind anmelde- und zustimmungspflichtig.

Messkonzept und Zählerplatz

  • Direkte Messung bis 63 A. Bei Anlagen ohne haushaltsübliches Lastverhalten (Dauerstrom, z. B. Ladeeinrichtungen, Direktheizung, Speicher, Erzeugung) ist ein Zählerplatz für Wandlermessung bereits ab einem Dauerstrom von mehr als 44 A zu errichten.
  • Im anlagenseitigen Anschlussraum des Zählerplatzes darf einer der höchstens drei erlaubten Wechselstromkreise für Erzeugungsanlagen oder Ladeeinrichtungen genutzt werden (bis 16 A, 10 kA).

Schutz im Außenbereich

  • Endstromkreise im Außenbereich mit tragbaren Betriebsmitteln bis 32 A: RCD ≤ 30 mA (siehe Thema „Fehlerstromschutz“).
Auszug — das Thema ist damit nicht vollständig behandelt.Zusammenfassung in eigenen Worten. Nur Netzanschluss und Zählerplatz; die Errichtungsnorm für Ladeeinrichtungen (DIN VDE 0100-722) ist im ausgewerteten Fachbuch nur im Literaturverzeichnis genannt und wurde nicht ausgewertet.Quelle freigegeben am 02.10.2026

Verbindlich ist immer der Originaltext der gültigen Ausgabe. Die Zusammenfassungen hier stützen sich auf ein Fachbuch von 2019 (und die TAB Baden-Württemberg 2019). DIN-Normen erhalten Sie bei DIN Media, VDE-Bestimmungen beim VDE VERLAG.

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